Infrastrukturkosten refinanzieren

Die Gemeinden stehen in Anbetracht der restriktiven Haus-
haltssituationen vor der Herausforderung, ihre Entwicklung
weiterhin unabhängig von privatwirtschaftlichen Interessen
zu gestalten, gleichzeitig aber die erforderlichen städtbauli-
chen Maßnahmen möglichst kostenneutral durchzuführen.
Hierzu hat der Gesetzgeber den Gemeinden die Möglichkeit
eröffnet, über Städtebauliche Verträge oder im Rahmen des
kommunalen Bodenmanagements Aufwendungen und Infra-
strukturfolgekosten privater Vorhaben zu refinanzieren.

Im Rahmen unseres Leitungsspektrums erabeiten wir für
die geplanten Maßnahmen

- städtebauliche Kalkulationen

und erstellen

- Folgekostenbilanzen, insbesondere für Infrastruktur:

Vor dem Hintergrund dieser Kostenanalyse besteht ein wei-
Teres Aufgabenfeld darin, unseren Auftraggebern Konzepte
für die

- Gestaltung von Folgekostenvereinbarungen

und

- Refinanzierung von Infrastrukturfolgekosten

als Grundlage für Städtebauliche Verträge zu entwerfen.